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- Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz 2004 - HG 2004) Lande...
- § 1 HG 2004, Geltungsbereich
- §§ 2 - 6, Erster Abschnitt - Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschulen
- §§ 7 - 10, Zweiter Abschnitt - Studienreform, Strukturreform, Studienbeiträge, Hochschulabgaben
- §§ 11 - 17, Dritter Abschnitt - Mitgliedschaft und Mitwirkung
- §§ 18 - 44, Vierter Abschnitt - Aufbau und Organisation der Hochschule
- §§ 45 - 64, Fünfter Abschnitt - Das Hochschulpersonal
- §§ 65 - 80, Sechster Abschnitt - Studierende und Studierendenschaft
- §§ 81 - 95, Siebter Abschnitt - Lehre, Studium und Prüfungen
- §§ 96 - 98, Achter Abschnitt - Hochschulgrade
- §§ 99 - 101a, Neunter Abschnitt - Forschung; künstlerische Entwicklungsvorhaben
- §§ 102 - 105, Zehnter Abschnitt - Haushaltswesen
- §§ 106 - 108, Elfter Abschnitt - Aufsicht und Genehmigung
- §§ 109 - 110, Zwölfter Abschnitt - Zusammenwirken von Hochschulen
- §§ 111 - 112, Dreizehnter Abschnitt - Ergänzende Vorschriften für einzelne Hochschulen
- §§ 113 - 118, Vierzehnter Abschnitt - Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher Ho...
- § 119, Fünfzehnter Abschnitt - Verleihung und Führung von Graden
- §§ 120 - 127, Sechzehnter Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen