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- Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhoc...
- § 1 FHGöD, Geltungsbereich
- §§ 2 - 5a, Erster Abschnitt - Rechtsstellung und Aufgaben der Fachhochschulen
- §§ 6 - 7, Zweiter Abschnitt - Mitgliedschaft und Mitwirkung
- §§ 8 - 17c, Dritter Abschnitt - Aufbau und Organisation
- §§ 18 - 21, Vierter Abschnitt - Das Hochschulpersonal
- §§ 22 - 27a, Fünfter Abschnitt - Studierende, Studium und Prüfung, Hochschulgrad
- § 27b, Sechster Abschnitt - Forschung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
- § 27c, Siebter Abschnitt - Haushaltswesen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
- §§ 28 - 30, Achter Abschnitt - Beiräte, Aufsicht
- § 31, Neunter Abschnitt - Zusammenwirken der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit andere...
- §§ 32 - 33a, Zehnter Abschnitt - Übergangsbestimmungen
- §§ 34 - 38, Elfter Abschnitt - Schlussbestimmungen
- Anhang