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- § 81 LWO, Einsatz von Wahlgeräten
- § 82 LWO, Wahlbekanntmachung
- § 83 LWO, Überprüfung der Wahlgeräte
- § 84 LWO, Einweisung der Wahlvorsteher
- § 85 LWO, Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 86 LWO, Standort des Wahlgerätes
- § 87 LWO, Eröffnung der Wahlhandlung
- § 88 LWO, Stimmabgabe
- § 89 LWO, Schluss der Wahlhandlung
- § 90 LWO, Zählung der Wähler
- § 91 LWO, Zählung der Stimmen
- § 92 LWO, Wahlniederschrift
- § 93 LWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und Wahlgeräte
- § 94 LWO, Feststellung des Wahlergebnisses