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Aktueller Ordner
- § 142 BEG, Entschädigungsberechtigte
- § 143 BEG, Anspruchsvoraussetzungen
- § 144 BEG, Kein Anspruch auf Entschädigung
- § 145 BEG, Ausschluss von der Entschädigung - Verwirkung des Anspruchs
- § 146 BEG, Umfang des Entschädigungsanspruchs
- § 147 BEG, Berücksichtigung durch Übertragung von Organisationsvermögen erhaltener Leistungen
- § 148 BEG, Höchstbeträge
- § 148a BEG, Härteausgleich