Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/GstG,SH - Gleichstellungsgesetz/§§ 17 - 23, Abschnitt III - Gleichstellungsbeauftragte/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Schleswig-Holstein
- GstG,SH - Gleichstellungsgesetz
- §§ 17 - 23, Abschnitt III - Gleichstellungsbeauftragte
Aktueller Ordner
- § 17 GstG, Geltungsbereich
- § 18 GstG, Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten
- § 19 GstG, Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Fachangelegenheiten
- § 20 GstG, Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Personalangelegenheiten
- § 21 GstG, Fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten
- § 22 GstG, Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten
- § 23 GstG, Geltung für die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden, Kreise, Ämter und Hochschulen