Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/L-BGG,BW - Landes-Behindertengleichstellungsgesetz/§§ 13 - 16, Abschnitt 4 - Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Baden-Württemberg
- L-BGG,BW - Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
- §§ 13 - 16, Abschnitt 4 - Interessenvertretung von Menschen mit Beh...
Aktueller Ordner
- § 13 L-BGG, Amt der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Be...
- § 14 L-BGG, Aufgaben und Befugnisse der oder des Landes-Behindertenbeauftragten
- § 15 L-BGG, Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 16 L-BGG, Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Verordnungsermächtigung