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- Gesetze des Bundes und der Länder
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- GO LT,BB - Geschäftsordnung Landtag Brandenburg
- §§ 73 - 87, Abschnitt 11 - Die Ausschüsse und Kommissionen
Aktueller Ordner
- § 73 GO LT, Bestellung der Ausschüsse
- § 74 GO LT, Besetzung der Ausschüsse
- § 75 GO LT, Aufgaben der Ausschüsse
- § 76 GO LT, Überweisung an mehrere Ausschüsse
- § 77 GO LT, Einberufung und Durchführung der Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen der Ausschüsse
- § 77a GO LT, Durchführung von Ausschusssitzungen unter Zuschaltung von Mitgliedern
- § 78 GO LT, Berichterstattung der Ausschüsse an den Landtag
- § 79 GO LT, Teilnahme der Mitglieder des Landtages an Ausschusssitzungen
- § 80 GO LT, Öffentliche Sitzungen
- § 80a GO LT, Nichtöffentliche Sitzungen
- § 80b GO LT, Beratung über geheim zu haltende Beratungsgegenstände
- § 80c GO LT, Ausschluss eines Mitgliedes des Landtages wegen unerlaubter Preisgabe schutzwürdiger...
- § 81 GO LT, Anhörungen und Fachgespräche
- § 82 GO LT, Anwesenheitspflicht und Zutrittsrecht
- § 83 GO LT, Ausschussprotokoll
- § 84 GO LT, Wahlprüfungsausschuss
- § 85 GO LT, Petitionsausschuss
- § 86 GO LT, Untersuchungsausschüsse
- § 87 GO LT, Kommissionen