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- § 10a ZollVG, Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicheru...
- § 11 ZollVG, Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11a ZollVG, Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 11b ZollVG, Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
- § 12 ZollVG, Weiterleitungsbefugnis
- § 12a ZollVG, Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten ...
- § 12b ZollVG, Befugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organis...
- § 12c ZollVG, Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwa...
- § 12d ZollVG, Amtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im ...
- § 12e ZollVG, Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
- § 13 ZollVG, Verwertung von Waren