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- §§ 34 - 42, Abschnitt 10 - Grenzabstände für Pflanzen
Aktueller Ordner
- § 34 NbG, Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
- § 35 NbG, Ausnahmen
- § 36 NbG, Berechnung des Abstandes
- § 37 NbG, Grenzabstände im Weinbau
- § 38 NbG, Grenzabstände für Wald
- § 39 NbG, Beseitigung, Zurückschneiden
- § 40 NbG, Ausschluss des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden
- § 41 NbG, Ersatzanpflanzungen
- § 42 NbG, Nachträgliche Änderungen