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- Gesetze des Bundes und der Länder
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Aktueller Ordner
- Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes Bundesrecht
- § 1 BefBezG, Befriedete Bezirke
- § 2 BefBezG, Schutz von Verfassungsorganen
- § 3 BefBezG, Zulassung von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen
- § 4 BefBezG, Bußgeldvorschriften
- § 5 BefBezG, Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit
- Anhang