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- §§ 1 - 6, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
Aktueller Ordner
- § 1 SprengG, Anwendungsbereich
- § 1a SprengG, Ausnahmen für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes und der Länder und für...
- § 1b SprengG, Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfu...
- § 2 SprengG, Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe
- § 3 SprengG, Begriffsbestimmungen
- § 3a SprengG, Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen; Klassen von...
- § 4 SprengG, Verordnungsermächtigung, Anwendungsbereich
- § 5 SprengG, Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gege...
- § 5a SprengG, Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung
- § 5b SprengG, Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände vor dem Inv...
- § 5c SprengG, Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Seri...
- § 5d SprengG, Aufbewahrungspflicht
- § 5e SprengG, Benannte Stellen
- § 5f SprengG, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
- § 5g SprengG, Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und S...
- § 6 SprengG, Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss