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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Sachsen-Anhalt
- LBesG LSA,ST - Landesbesoldungsgesetz
- §§ 1 - 17, Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
Aktueller Ordner
- § 1 LBesG LSA, Geltungsbereich, Bestandteile der Besoldung
- § 2 LBesG LSA, Regelung durch Gesetz
- § 3 LBesG LSA, Anspruch auf Besoldung
- § 4 LBesG LSA, Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder b...
- § 5 LBesG LSA, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 6 LBesG LSA, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 7 LBesG LSA, Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 7a LBesG LSA, Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- § 7b LBesG LSA, Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- § 8 LBesG LSA, Kürzung der Dienstbezüge bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatli...
- § 9 LBesG LSA, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 10 LBesG LSA, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 11 LBesG LSA, Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- § 12 LBesG LSA, Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Ve...
- § 13 LBesG LSA, Rückforderung der Besoldung
- § 14 LBesG LSA, Anpassung der Besoldung
- § 15 LBesG LSA, Dienstlicher Wohnsitz
- § 16 LBesG LSA, Aufwandsentschädigungen
- § 17 LBesG LSA, Zahlungsweise