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- § 81 AufenthV, Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
- § 82 AufenthV, Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
- § 82a AufenthV, Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufent...
- § 82b AufenthV, Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
- § 83 AufenthV, Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
- § 84 AufenthV, Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen