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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Schleswig-Holstein
- GeschO LReg,SH - Geschäftsordnung Landesregierung
- §§ 13 - 29, Abschnitt III - Die Landesregierung
Aktueller Ordner
- § 13 GeschO LReg, Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung
- § 14 GeschO LReg, Initiativrecht des für Gleichstellung zuständigen Ministeriums
- § 15 GeschO LReg, Kabinettsvorlagen
- § 16 GeschO LReg, Vorherige Abstimmung zwischen den Ressorts
- § 17 GeschO LReg, Besprechung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
- § 18 GeschO LReg, Aufstellung der Tagesordnung, Behandlung der Kabinettsvorlagen
- § 19 GeschO LReg, Anberaumung der Sitzungen, Umlaufverfahren
- § 20 GeschO LReg, Teilnahme an den Sitzungen
- § 21 GeschO LReg, Durchführung der Sitzungen
- § 22 GeschO LReg, Beschlussfähigkeit
- § 23 GeschO LReg, Abstimmung
- § 24 GeschO LReg, Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse
- § 25 GeschO LReg, Festlegung der Beschlüsse
- § 26 GeschO LReg, Vertraulicher Charakter der Beratungen
- § 27 GeschO LReg, Einheitliche Vertretung
- § 28 GeschO LReg, Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen
- § 29 GeschO LReg, Niederschriften