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- § 148 GewO, Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften
- § 148a GewO, Strafbare Verletzung von Prüferpflichten
- § 148b GewO, Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen und Edelsteinen
- § 148c GewO, Einziehung