Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/MaschGBV,TH - MaschGrundbuchV/
Dokument
§ 5 ThürMaschGBVO
Thüringer Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch (ThürMaschGBVO)
Thüringer Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch (ThürMaschGBVO)
Landesrecht Thüringen
§ 5 ThürMaschGBVO – Datenverarbeitung im Auftrag
Die automatisierte Speicherung und Archivierung des maschinell geführten Grundbuchs erfolgt im Auftrag des nach § 1 der Grundbuchordnung zuständigen Grundbuchamts im landeseigenen Zentrum für Informationsverarbeitung der Oberfinanzdirektion Erfurt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/MaschGBV,TH - MaschGrundbuchV/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=172002,6,20010307
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=172002,6,20010307
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.