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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) 
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) 
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2022,HE
Gliederungs-Nr.: 43-91
gilt ab: 01.01.2022
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2022 S. 66 vom 11.02.2022

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) *)

Vom 3. Februar 2022 (GVBl. S. 66)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Feststellung des Haushaltsplans1
Produkthaushalt2
Deckungsfähigkeit, Umsetzungen, alternative Beschaffungs- und Errichtungsformen3
Leistungen des Bundes, Übertragbarkeit von Ausgaben4
Energieeinsparung, Informationstechnik5
Institutionelle Förderungen, Übertragung von Förderprogrammen6
Stellenbewirtschaftung, Personalmittel7
Umsetzung von Stellen8
Anpassung an Besoldungs- und Tarifrecht9
Leerstellen10
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, Vorfinanzierungen11
Veräußerung und Überlassung von Vermögensgegenständen12
Kreditaufnahme und -tilgung13
Rücklagen14
Garantien und Bürgschaften, Gewährträgerschaft15
Kassenkredite16
Ermittlung der Ex-ante-Konjunktur-komponente und der Basissteuern17
Aufhebung bisherigen Rechts18
Inkrafttreten19
  
GESAMTPLAN des Haushaltsplans 2022Anlage
*)

FFN 43-91



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2022,HE - Haushaltsgesetz 2022/
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