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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Nordrhein-Westfalen
- ESchVO,NW - Ersatzschulverordnung
Aktueller Ordner
- Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) Landesrecht Nordrhein-Westfalen
- § 1 ESchVO, Antragstellung
- § 2 ESchVO, Genehmigung oder vorläufige Erlaubnis der Ersatzschule
- § 3 ESchVO, Trägerwechsel
- § 4 ESchVO, Betrieb der Ersatzschule
- § 5 ESchVO, Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, von Leiterinnen und Leitern so...
- § 6 ESchVO, Befristete Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern
- § 7 ESchVO, Feststellung der Eignung der Lehrerinnen und Lehrer
- § 8 ESchVO, Feststellung der Eignung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der stellvertrete...
- § 9 ESchVO, Unterrichtsgenehmigung für Lehrerinnen und Lehrer an Waldorfschulen und Waldorfförder...
- § 10 ESchVO, Schulleitung an Waldorfschulen und Waldorfförderschulen
- § 11 ESchVO, Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer
- § 12 ESchVO, Schulaufsicht
- § 13 ESchVO, Schlussvorschriften
- § 14 ESchVO, Übergangsvorschriften
- § 15 ESchVO, Inkrafttreten