Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StWG - Stabilitätsgesetz/
Dokument
§ 24 StWG
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Bundesrecht
§ 24 StWG – Beachtung des Grundsatzes der Gleichrangigkeit
(1) Bei Maßnahmen nach den §§ 20 bis 23 ist der Grundsatz der Gleichrangigkeit der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.
(2) Die besonderen Verhältnisse der Länder Berlin, Bremen und Hamburg, die gleichzeitig Landesaufgaben und Kommunalaufgaben zu erfüllen haben, sind zu berücksichtigen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StWG - Stabilitätsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=141110,25
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=141110,25
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.