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Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgVerfSchG
Gliederungs-Nr.: 12-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)

Vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78)

Zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt   
Allgemeine Vorschriften  
  
Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde1
Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde2
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde3
Begriffsbestimmungen4
Unterrichtung der Öffentlichkeit5
  
Zweiter Abschnitt   
Befugnisse  
  
Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde6
Verdeckt Ermittelnde6a
Verdeckt Informationsgebende6b
Besondere Formen der Datenerhebung7
Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung7a
Verarbeitung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten8
Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen8a
Sicherheit der Datenverarbeitung9
Observation10
(weggefallen)11
  
Dritter Abschnitt  
Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung  
  
Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung12
  
Vierter Abschnitt  
Informationsübermittlung  
  
Zulässigkeit von Ersuchen13
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde14
Besondere Auskunftsersuchen14a
Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde15
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde16
Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes17
(weggefallen)18
Übermittlungsverbote19
(weggefallen)20
Pflichten der empfangenden Stelle21
Nachberichtigungspflicht22
  
Fünfter Abschnitt  
Parlamentarische Kontrolle  
  
Parlamentarische Kontrollkommission23
Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission24
Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission25
Die oder der Ständige Bevollmächtigte25a
Ernennung und Rechtsstellung der oder des Ständigen Bevollmächtigten25b
Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission26
  
Sechster Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/67927
Erlass von Verwaltungsvorschriften28
Einschränkung von Grundrechten29


/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/BbgVerfSchG,BB - Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz/
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