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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SäHO,SN - Sächsische Haushaltsordnung/§§ 34 - 69, Teil III - Ausführung des Haushaltsplans/
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§ 46 SäHO
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Landesrecht Sachsen
Teil III – Ausführung des Haushaltsplans
§ 46 SäHO – Deckungsfähigkeit
Deckungsfähige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SäHO,SN - Sächsische Haushaltsordnung/§§ 34 - 69, Teil III - Ausführung des Haushaltsplans/
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