Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Landesmediengesetz (LMG) 
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesmediengesetz (LMG) 
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LMG
Gliederungs-Nr.: 225-1
Normtyp: Gesetz

Landesmediengesetz (LMG) *

Vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 431)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2023 (GVBl. S. 262)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeiner Teil  
  
Geltungsbereich1
Medienanstalt Rheinland-Pfalz2
Begriffsbestimmungen3
Medienfreiheit4
Öffentliche Aufgabe5
Inhalte6
Unzulässige Medienangebote7
jugendschutz.net8
Impressum, Programmverantwortlichkeit, Auskunftspflicht9
Persönliche Anforderungen für Verantwortliche10
Gegendarstellung11
  
Abschnitt 2  
Besonderer Teil  
  
Unterabschnitt 1  
Presse  
  
Berichterstattung, Informationsangebote12
Informationsrecht12a
Datenschutz13
Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen14
Verbreitungsverbot für beschlagnahmte Druckwerke15
  
Unterabschnitt 2  
Rundfunk  
  
Programmgrundsätze16
Programmverantwortung17
Verlautbarungspflicht18
Sendezeit für Dritte19
Beschwerdeverfahren20
Aufzeichnungspflicht, verschlüsselte Programme21
Sicherung der Meinungsvielfalt22
Nicht bundesweite Fernsehprogramme23
Zulassung24
Erteilung der Zulassung25
Vereinfachtes Zulassungsverfahren26
Verfahren bei Rechtsverstößen27
  
Unterabschnitt 3  
Übertragungskapazitäten, Medienkompetenz, Offene Kanäle und Bürgermedien  
  
Zuordnung von Übertragungskapazitäten28
Der Medienanstalt RLP zugeordnete Übertragungskapazitäten29
Verfahren der Zuweisung von Übertragungskapazitäten30
Zuweisung von Übertragungskapazitäten30a
Medienkompetenznetzwerke, Offene Kanäle und Bürgermedien31
Anzeigepflicht bei der Kabelverbreitung in analoger Technik32
Rangfolge von Programmen bei der Kabelverbreitung in analoger Technik33
Medienplattformen, Kooperation34
  
Unterabschnitt 4  
Strafbestimmungen, Ordnungswidrigkeiten  
  
Strafbestimmungen35
Ordnungswidrigkeiten36
Verjährung37
  
Abschnitt 3  
Medienanstalt Rheinland-Pfalz  
  
Recht auf Selbstverwaltung, Sitz, Aufsicht38
Organe39
Versammlung40
Mitgliedschaft41
Aufgaben der Versammlung42
Beschlüsse43
Direktorin oder Direktor, stellvertretende Direktorin oder stellvertretender Direktor44
Beauftragte oder Beauftragter der Medienanstalt RLP für den Datenschutz, Überwachung seitens der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit45
Förderungen46
Bedienstete47
Finanzierung48
Haushalts- und Rechnungswesen49
Rechtsaufsicht50
Ausschließlicher Gerichtsstand51
  
Abschnitt 4  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Versuche mit neuen Techniken und Angeboten52
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen53
*

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. EG Nr. L 108 S. 51).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/LMG,RP - Landesmediengesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.