Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020 - HHG 2020)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020 - HHG 2020)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HHG 2020
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020 - HHG 2020)

Vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1032)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 678, 715)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Abschnitt 1  
Feststellung des Haushaltsplans  
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2  
Besondere Regelungen zu den Einnahmen  
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
(frei)5
  
Abschnitt 3  
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
  
Planstellen und Stellen6
Umsetzung des Grundsatzes der Rehabilitation vor Versorgung6a
Personalausgaben7
Zusätzliche Ausgaben des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten, Weitergeltung von Verpflichtungsermächtigungen9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen - Gegenseitige Deckungsfähigkeit10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4  
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan  
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
(frei)17
  
Abschnitt 5  
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen  
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
(frei)23
  
Abschnitt 6  
Weitere Ermächtigungen  
  
Weitere Ermächtigungen - Influenza-Pandemie24
  
Abschnitt 7  
Haushaltsentwicklung  
  
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
  
Abschnitt 8  
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen  
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von27
  
Abschnitt 9  
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale  
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
  
Abschnitt 10  
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise  
  
Einrichtung von Titeln, Titelgruppen, Haushaltsvermerke31
Ausgaben für Leistungen aus Gründen der Billigkeit32
Haftungsfreistellungen zugunsten der NRW.BANK33
Absicherung von Liquiditätsnothilfen an die Kommunen 33a
  
Abschnitt 11  
Schlussvorschriften  
  
Weitergeltung34
Inkrafttreten35
  
Anlage  
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 Anlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2020,NW - Haushaltsgesetz 2020/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)