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Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HaSiG
Gliederungs-Nr.: 95
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen
(Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)

Vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 910)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Zielsetzung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Zuständigkeit und Aufgaben4
Befugnisse der zuständigen Behörden5
Einlaufverbot und Ausweisung aus dem Hafen6
Festlegung der Gefahrenstufen7
  
Teil 2  
Gefahrenabwehr in Hafenanlagen  
  
Verantwortlichkeiten in der Hafenanlage8
Beauftragte Person für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage9
Risikobewertung für die Hafenanlage10
Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage11
Sicherheitserklärung12
  
Teil 3  
Gefahrenabwehr in Häfen  
  
Risikobewertung für den Hafen13
Festlegung der Hafengrenzen14
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen15
Beauftragte Person für die Gefahrenabwehr im Hafen16
  
Teil 4  
Zuverlässigkeitsüberprüfungen und datenschutzrechtliche Bestimmungen  
  
Zuverlässigkeitsüberprüfungen17
Datenerhebung18
Mitwirkung, Verfahren und Benachrichtigungspflichten19
Feststellung der Zuverlässigkeit20
Zweckbindung, Nutzung, Verarbeitung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten21
  
Teil 5  
Schlussvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten22
Gebühren23
Erlass von Rechtsverordnungen24
Einschränkung von Grundrechten25
Inkrafttreten und Außerkrafttreten26


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HaSiG,NW - Hafensicherheitsgesetz/
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