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Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: ThürMfG,TH
Gliederungs-Nr.: 70-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe
(Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)

Vom 18. April 2011 (GVBl. S. 74)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Zweck1
Ziele der Förderung2
Förderungsgrundsätze und Koordinierung der Förderung3
Mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und wirtschaftsfreundliche Verwaltungsstrukturen4
Vorrang privater Leistung5
Unternehmensbezogene Förderbereiche6
Berufliche Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung7
Unternehmensberatung und -betreuung8
Kooperationen und Netzwerke zur wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung9
Förderinstrumente10
Träger der Fördermaßnahmen11
Beteiligung von Unternehmen und Interessenverbänden12
Verpflichtung der öffentlichen Hand13
Zuständigkeiten14
Gleichstellungsbestimmung15
Inkrafttreten und Außerkrafttreten16


/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürMfG,TH - Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz/
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