Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2021,HE - Haushaltsgesetz 2021/
Dokument
§ 9 HG 2021
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Landesrecht Hessen
§ 9 HG 2021 – Anpassung an Besoldungs- und Tarifrecht
(1) Die Landesregierung kann haushaltsrechtliche Maßnahmen treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifvertragsrecht zwingend ergeben, insbesondere die Stellenpläne und Stellenübersichten ergänzen sowie Planstellen und Stellen umwandeln. Über den weiteren Verbleib dieser Planstellen und Stellen ist im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden.
(2) Bei Besoldungserhöhungsgesetzen können das Ministerium der Finanzen und das Ministerium des Innern und für Sport bereits vor Verabschiedung des Gesetzes Abschlagszahlungen auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungsbeträge zulassen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HG 2021,HE - Haushaltsgesetz 2021/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9760727,10
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9760727,10
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.