Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HzG,HE - Hoheitszeichengesetz/
Dokument
§ 4 HzG
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Landesrecht Hessen
§ 4 HzG
1Das Amtsschild der Landesbehörden ist ein weißes Rechteck, auf dem sich das Landeswappen befindet. 2Unter dem Wappen ist ohne Angabe des Ortes die Bezeichnung der Behörde in schwarzer Schrift angebracht.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HzG,HE - Hoheitszeichengesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169704,5
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169704,5
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.