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Art. 2 MontrProtG
Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesrecht
Titel: Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: MontrProtG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 2 MontrProtG

Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Beschlüsse der Vertragsparteien gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 des Protokolls, die sich im Rahmen der Ziele des Protokolls und des Übereinkommens vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht (Bundesrats-Drs. 105/88) halten, durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontrProtG - Montrealer Protokoll-G/
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