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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HessAbgG-Ent2019,HE - Hessisches Abgeordnetengesetz-Entschädigungen 2019/
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Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2019
Landesrecht Hessen
Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2019 *)
Vom 18. Juni 2019 (GVBl. S. 178)
Aufgrund von § 5 Abs. 3 Satz 4 und § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 und § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Beschluss in der Plenarsitzung vom 17. Juni 2019, wird Folgen des veröffentlicht:
*)
Zu FFN 12-11
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HessAbgG-Ent2019,HE - Hessisches Abgeordnetengesetz-Entschädigungen 2019/
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