Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: FAG
Gliederungs-Nr.: 6030-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein
(Finanzausgleichsgesetz - FAG)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 6030-4

Vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 808, 996) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 178)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
  
Erster Teil  
Grundsätze  
  
Finanzierung kommunaler Aufgaben1
Finanzausgleichsleistungen2
  
Zweiter Teil  
Verbundwirtschaft  
  
Finanzausgleichsmasse3
Verwendung der Finanzausgleichsmasse4
Regelüberprüfung5
  
Dritter Teil  
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Zuweisungen an die Gemeinde Helgoland und die Gemeinden auf den nordfriesischen Marschinseln und Halligen  
  
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden6
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich unterschiedlicher Steuerkraft und bedarfstreibender Bevölkerungsstrukturlasten7
Ermittlung der Ausgangsmesszahl8
Ermittlung der Steuerkraftmesszahl9
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten10
Zuweisungen an die Gemeinde Helgoland und die Gemeinden auf den nordfriesischen Marschinseln und Halligen11
  
Vierter Teil  
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte  
  
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte12
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich unterschiedlicher Umlagekraft, bedarfstreibender sozialer Lasten und bedarfstreibender Bevölkerungsstrukturlasten13
Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten14
  
Fünfter Teil  
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte  
  
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben15
  
Sechster Teil  
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden und Kreise  
  
(weggefallen)16
Fehlbetragszuweisungen17
  
Siebter Teil  
Zweckzuweisungen und kommunaler Investitionsfonds  
  
Sonderbedarfszuweisungen18
Kommunaler Investitionsfonds und weitere Finanzmittel für Infrastrukturmaßnahmen19
Zuweisungen für Theater und Orchester20
Zuweisungen für Aufnahme und Integration21
Zuweisungen zur Förderung des Büchereiwesens22
Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen23
Zuweisungen für kommunale Schwimmsportstätten24
Zuweisungen für den IT-Verbund Schleswig-Holstein25
Zuweisungen für den Verein zur Unterhaltung der schleswig-holsteinischen Gemeindeverwaltungsschule e. V. (Schulverein)26
Zuweisungen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere eines Bildungstickets26a
Zuweisungen für das Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein e. V.26b
  
Achter Teil  
Umlagen  
  
Kreisumlage27
Amtsumlage28
Finanzausgleichsumlage29
  
Neunter Teil  
Leistungen außerhalb der Verbundwirtschaft  
  
Feuerschutzsteuer30
Zuweisungen des Landes zur Förderung von freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen31
Bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden32
Zuweisungen des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte für Schulsozialarbeit33
Zuweisungen des Landes an die Kreise und Gemeinden für Investitionen in den Radverkehr33a
  
Zehnter Teil  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Beirat für den kommunalen Finanzausgleich34
Ermittlung der Einwohnerzahl35
Begriffsbestimmungen und statistische Grundlagen36
Festsetzung und Berichtigung der Schlüsselzuweisungen37
Auszahlung der Schlüsselzuweisungen38
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 808, 996)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/FAG,SH - Finanzausgleichsgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)