Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/HG 2021,BB - Haushaltsgesetz 2021/
Dokument
§ 16 HG 2021
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Landesrecht Brandenburg
§ 16 HG 2021 – Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamtinnen und Beamte
(1) Für die Vergabe von Leistungsstufen ist die Brandenburgische Leistungsstufenverordnung sowie für die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen die Brandenburgische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung anzuwenden.
(2) Die für die Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente anfallenden Ausgaben sind aus Einsparungen bei anderen Titeln der Hauptgruppe 4 im jeweiligen Einzelplan (ausgenommen Gruppen 432 und 453) oder durch Entnahmen aus der Rücklage Personalbudget zu decken.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/HG 2021,BB - Haushaltsgesetz 2021/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9732303,17
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9732303,17
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.