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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsUVPG
Gliederungs-Nr.: 660-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 349)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 24 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweckbestimmung1
Begriffsbestimmungen2
Anwendungsbereich3
Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung4
Feststellung der Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung und Durchführung der Strategischen Umweltprüfung4a
Zuständigkeiten5
Beliehene Sachverständige6
Vergütung des Sachverständigen7
Elektronische Datenübermittlung8
Verhältnis zu naturschutzrechtlichen Bestimmungen9
Ordnungswidrigkeiten10
Zuständigkeiten in Verfahren nach Teil 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung11
Übergangsvorschrift12
(Inkrafttreten)13
  
(zu § 3 Abs. 1 Nr. 2)Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1a Nr. 2)Anlage 2


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsUVPG 2007,SN - Sächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/
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