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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/HG 2015/2016,ST - Haushaltsgesetz 2015/2016/
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§ 11 HG 2015/2016
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016 -).
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016 -).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 11 HG 2015/2016 – Verbindlichkeit von Erläuterungen
(1) Die Erläuterungen sind zu den Titeln
- 1.
der Gruppe 811,
- 2.
der Gruppe 812 hinsichtlich der Art der aufgeführten Gegenstände
verbindlich.
(2) Aufwandsentschädigungen betreffende Erläuterungen sind für die Bewirtschaftung verbindlich.
(3) Das Ministerium der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/HG 2015/2016,ST - Haushaltsgesetz 2015/2016/
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