Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürUKG,TH - Thüringer Umzugskostengesetz/
Dokument
§ 13 ThürUKG
Thüringer Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Umzugskostengesetz - ThürUKG)
Thüringer Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Umzugskostengesetz - ThürUKG)
Landesrecht Thüringen
§ 13 ThürUKG – Übergangsbestimmung
Ist die Umzugskostenvergütung nach den vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen zugesagt worden, so behält die Zusage mit den für sie geltenden Einschränkungen ihre Gültigkeit.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürUKG,TH - Thüringer Umzugskostengesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1892544,14
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1892544,14
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.