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Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - KunstHG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - KunstHG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: KunstHG
Gliederungs-Nr.: 221
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Kunsthochschulgesetz - KunstHG)

221

Vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. November 2021 (GV. NRW. S. 1210a)

Inhaltsübersicht §§
  
Geltungsbereich1
  
Erster Abschnitt  
Rechtsstellung und Aufgaben der Kunsthochschulen  
  
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft4
Finanzierung und Globalhaushalt5
Entwicklungsplanung; Hochschulverträge6
Qualitätssicherung7
Kunsthochschulbeirat8
Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung9
  
Zweiter Abschnitt  
Mitgliedschaft und Mitwirkung  
  
Mitglieder und Angehörige10
Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen11
Zusammensetzung der Gremien12
Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien12a
Verfahrensgrundsätze13
Wahlen zu den Gremien14
  
Dritter Abschnitt  
Aufbau und Organisation der Kunsthochschule  
  
1.  
Die zentrale Organisation der Kunsthochschule  
  
Zentrale Organe15
Rektorat16
Aufgaben und Befugnisse des Rektorats17
Rektorin oder Rektor18
Kanzlerin oder Kanzler19
Senat20
Kuratorium21
Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe22
Hochschulverwaltung23
  
2.  
Die dezentrale Organisation der Kunsthochschule  
  
Regelungen betreffend die dezentrale Organisation24
Die Organe des Fachbereichs25
Einrichtungen; Bibliotheksgebühren26
  
Vierter Abschnitt  
Das Hochschulpersonal  
  
Allgemeine Vorschriften für das Hochschulpersonal27
  
1.  
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer  
  
Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer28
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer29
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern30
Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren30a
Berufungsverfahren31
Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer32
Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis32a
Freistellung und Beurlaubung33
  
2.  
Das sonstige Personal der Kunsthochschule  
  
Honorarprofessur, Gastprofessur34
Lehrkräfte für besondere Aufgaben35
Lehrbeauftragte36
Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Kunsthochschulen37
Künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte38
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter39
  
Fünfter Abschnitt  
Studierende und Studierendenschaft  
  
1.  
Zugang und Einschreibung  
  
Einschreibung40
Zugang zum Hochschulstudium41
Einschreibungshindernisse42
Exmatrikulation43
Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen43a
Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer44
  
2.  
Studierendenschaft  
  
Studierendenschaft45
Studierendenparlament46
Allgemeiner Studierendenausschuss47
Fachschaften48
Ordnung des Vermögens und des Haushalts49
  
Sechster Abschnitt  
Lehre, Studium und Prüfungen  
  
1.  
Lehre und Studium  
  
Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung50
Besuch von Lehrveranstaltungen51
Studiengänge52
Regelstudienzeit53
Künstlerische und wissenschaftliche Weiterbildung54
Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium54a
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung54b
  
2.  
Prüfungen  
  
Prüfungen55
Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen55a
Prüfungsordnungen56
Prüferinnen und Prüfer57
  
Siebter Abschnitt  
Grade und Zeugnisse  
  
Hochschulgrade, Leistungszeugnis58
Promotion59
Habilitation60
  
Achter Abschnitt  
Kunstausübung; Künstlerische Entwicklungsvorhaben; Forschung  
  
Kunstausübung; Künstlerische Entwicklungsvorhaben61
Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung62
Forschung mit Mitteln Dritter63
Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter63a
  
Neunter Abschnitt  
Haushaltswesen  
  
Anmeldung zum Haushalt64
Verteilung der Haushaltsmittel65
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel66
Körperschaftsvermögen und Körperschaftshaushalt67
  
Zehnter Abschnitt  
Aufsicht  
  
Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten68
Aufsicht in staatlichen Angelegenheiten69
  
Elfter Abschnitt  
Ergänzende Vorschriften  
  
Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen70
Zusammenwirken von Hochschulen71
Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Kunsthochschulen71a
Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium71b
Vereinbarungen mit den Kirchen72
Verwaltungsvorschriften, Ministerium, Gebühren für Amtshandlungen73
Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe73a
Inkrafttreten, Übergangsregelungen74


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/KunstHG,NW - Kunsthochschulgesetz/
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