Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayRDG
Gliederungs-Nr.: 215-5-1-I
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)

215-5-1-I

Vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 429) (1)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674)

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Erster Teil  
Grundlagen  
  
Gegenstand und Zielsetzung1
Begriffsbestimmungen2
Geltungsbereich3
  
Zweiter Teil  
Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Aufgabenträger4
Aufgaben der Aufgabenträger5
Mitwirkungsrechte der Sozialversicherungsträger6
Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes7
Grenzüberschreitender Rettungsdienst8
Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst9
Rettungsdienstausschuss10
  
Abschnitt 2  
Ärztliche Leiter Rettungsdienst  
  
Bestellung11
Aufgaben und Befugnisse12
  
Abschnitt 3  
Landrettung  
  
Beauftragung mit Notfallrettung und Krankentransport13
Notarztdienst14
Arztbegleiteter Patiententransport15
  
Abschnitt 4  
Luftrettung, Berg- und Höhlenrettung, Wasserrettung  
  
Luftrettung16
Berg- und Höhlenrettung17
Wasserrettung18
  
Abschnitt 5  
Großschadenslagen, Großveranstaltungen  
  
Sonderbedarf bei Großschadenslagen19
Großveranstaltungen20
  
Dritter Teil  
Genehmigung  
  
Abschnitt 1  
Genehmigungspflicht und -verfahren  
  
Genehmigungspflicht21
Gegenstand der Genehmigung22
Durchführung von Genehmigungsverfahren23
Voraussetzungen der Genehmigung24
Antragstellung25
Anhörungsverfahren26
Erteilung der Genehmigung, Nebenbestimmungen27
Genehmigungsurkunde28
Rücknahme und Widerruf der Genehmigung29
Sonderbestimmungen für die Luftrettung30
  
Abschnitt 2  
Änderung in der Unternehmensführung  
  
Änderung in der Unternehmensführung und Rechtsformänderung31
  
Vierter Teil  
Finanzierung des Rettungsdienstes  
  
Abschnitt 1  
Grundlagen  
  
Erhebung und Grundlage von Benutzungsentgelten32
  
Abschnitt 2  
Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes  
  
Staatliche Kostenerstattung33
Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst33a
Benutzungsentgelte der Durchführenden für Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport und Krankentransport34
Benutzungsentgelte für die Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst35
Benutzungsentgelte für Berg- und Höhlenrettung, Wasserrettung36
  
Fünfter Teil  
Allgemeine Regelungen für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen  
  
Betriebspflicht und Einsatzbereitschaft37
Leistungspflicht38
Einsatzbereich39
Hygiene im Rettungsdienst und Transport von Patienten mit Infektionskrankheiten40
Anforderungen an Einsatzfahrzeuge41
Anwendung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr42
Besetzung, Personalqualifikation43
Fortbildung44
Qualitätsmanagement45
Dokumentation46
Datenschutz47
  
Sechster Teil  
Schiedstellen  
  
Schiedsstellen48
  
Siebter Teil  
Behördenzuständigkeiten und Aufsicht  
  
Rettungsdienstbehörden49
Aufsicht50
Prüfungsbefugnisse51
Anordnungen für den Einzelfall52
  
Achter Teil  
Notfallregister  
  
Notfallregister53
Organisation und Finanzierung54
Meldepflicht55
Auswertungsberechtigung56
Übermittlung des Notfalldatensatzes an das Notfallregister57
Besondere Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten58
Registerbeirat59
  
Neunter Teil  
Rechtsverordnungen, Ordnungswi  
  
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften60
Ordnungswidrigkeiten61
  
Zehnter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Übergangsvorschriften62
Einschränkung von Grundrechten63
(1) Red. Anm.:

§ 1 des Gesetzes zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 429)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayRDG,BY - Bayerisches Rettungsdienstgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)