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Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsWaldG
Gliederungs-Nr.: 650-1
Normtyp: Gesetz

Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

Vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Gesetzeszweck1
Wald2
Waldeigentumsarten3
Kirchenwald4
Waldbesitzer5
  
Zweiter Teil  
Forstliche Rahmenplanung, Sicherung der Waldfunktionen  
  
Forstliche Rahmenplanung6
Waldfunktionskarte, Waldschadensaufnahme6a
Sicherung der Funktionen des Waldes bei öffentlichen Vorhaben7
Walderhaltung8
Besondere Fälle der Umwandlung von Wald9
Erstaufforstung10
  
Dritter Teil  
Betreten des Waldes  
  
Betreten des Waldes11
Reiten im Wald12
Sperrung von Wald13
Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern14
Waldgefährdung durch Feuer15
  
Vierter Teil  
Bewirtschaftung des Waldes  
  
Ordnungsgemäße Forstwirtschaft16
Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes17
Pflegliche Bewirtschaftung des Waldes, Nebennutzungen18
Kahlhiebe19
Wiederaufforstung20
Bau und Unterhaltung von Waldwegen21
Planmäßige Bewirtschaftung des Waldes22
Sachkundige Bewirtschaftung des Waldes23
Beachtung ökologischer Grundsätze bei der Bewirtschaftung des Waldes24
Nachbarrechte und Nachbarpflichten25
Benutzung fremder Grundstücke26
(aufgehoben)27
Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Naturereignisse28
  
Fünfter Teil  
Wälder mit Sonderstatus  
  
Schutzwald29
Schutzwald in Schutzgebieten30
Erholungswald31
Immissionsgeschädigter Wald32
Entschädigung33
  
Sechster Teil  
Förderung der Forstwirtschaft  
  
Förderung der Forstwirtschaft34
  
Siebenter Teil  
Forstorganisation  
  
Forstbehörden35
(weggefallen)36
Aufgaben und Zuständigkeit der Forstbehörden37
(weggefallen)38
Landesforstwirtschaftsrat39
Forstaufsicht40
Polizeibehörde, Polizeiverordnung41
Hoheitliche Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten42
Auskunftspflicht43
Berufsbezeichnung und Berufskleidung44
  
Achter Teil  
Besondere Bestimmungen für den Staats-, Körperschafts- und Privatwald  
  
Zielsetzung im Staatswald45
Zielsetzung für den Körperschaftswald46
Forsttechnische Betriebsleitung und Revierdienst47
Periodische Betriebs- und Wirtschaftspläne48
Privatwald49
  
Neunter Teil  
Forstschutz  
  
Forstschutz50
Weitere Aufgaben und örtliche Zuständigkeit der Forstschutzbeauftragten51
  
Zehnter Teil  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten52
Besondere Ordnungswidrigkeiten53
Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten54
Verwarnung55
Einziehung56
  
Elfter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Forstnutzungsrechte57
Forstberichte58
Übergangsvorschriften59
Änderung von Gesetzen60
Aufhebung von Rechtsvorschriften61
In-Kraft-Treten62


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsWaldG,SN - Sächsisches Waldgesetz/
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