Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/FeiertG LSA,ST - FeiertagsG/
Dokument
§ 10 FeiertG LSA
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 10 FeiertG LSA – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- 1.entgegen § 3 Abs. 2 öffentlich bemerkbare Arbeiten ausführt oder Handlungen vornimmt, die die äußere Ruhe stören,
- 2.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/FeiertG LSA,ST - FeiertagsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174874,11
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174874,11
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.