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Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: GemHVO Doppik
Gliederungs-Nr.: 2020.88
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
(Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik)

Vom 22. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 648)

Außer Kraft am 1. Januar 2016 durch § 58 Satz 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 636) (1)

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 57 Absatz 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 636)

Aufgrund des § 152 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. LSA S. 406, 408), wird verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Haushaltsplan  
  
Bestandteile des Haushaltsplanes, Anlagen1
Ergebnisplan2
Finanzplan3
Teilpläne4
Stellenplan5
Vorbericht6
Nachtragshaushaltsplan7
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung8
  
Abschnitt 2  
Grundsätze für die Veranschlagung  
  
Allgemeine Planungsgrundsätze9
Verpflichtungsermächtigungen10
Investitionen und Instandsetzungen11
Verfügungsmittel12
Kosten- und Leistungsrechnung13
Fremde Finanzmittel14
Weitere Vorschriften für die Planung und Bewirtschaftung15
Erläuterungen16
  
Abschnitt 3  
Deckungsgrundsätze  
  
Grundsatz der Gesamtdeckung17
Zweckbindung18
Deckungsfähigkeit19
Übertragbarkeit20
  
Abschnitt 4  
Zahlungsfähigkeit, Rücklagen  
  
Zahlungsfähigkeit21
Rücklagen22
  
Abschnitt 5  
Ausgleich des Haushalts und von Jahresfehlbeträgen  
  
Haushaltsausgleich23
Ausgleich von Jahresfehlbeträgen24
  
Abschnitt 6  
Weitere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft  
  
Bewirtschaftung25
Berichtspflicht26
Haushaltswirtschaftliche Sperre27
Durchlaufende Posten und vorläufige Rechnungsvorgänge28
Vergabe von Aufträgen und Zuwendungen29
Stundung, Niederschlagung und Erlass30
Kleinbeträge31
  
Abschnitt 7  
Inventar  
  
Inventur, Inventar32
Inventurvereinfachungsverfahren33
  
Abschnitt 8  
Ansatz und Bewertung des Vermögens und der Schulden  
  
Vollständigkeit der Ansätze, Verrechnungs- und Bilanzierungsverbote34
Rückstellungen35
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre36
Allgemeine Bewertungsgrundsätze37
Wertansätze der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten38
Vereinfachtes Bewertungsverfahren39
Abschreibungen40
  
Abschnitt 9  
Jahresabschluss  
  
Allgemeine Grundsätze41
Rechnungsabgrenzungsposten42
Ergebnisrechnung, Planvergleich43
Finanzrechnung, Planvergleich44
Teilrechnungen, Planvergleich45
Vermögensrechnung46
Anhang47
Rechenschaftsbericht48
Anlagen49
  
Abschnitt 10  
Gesamtabschluss  
  
Inhalte des Gesamtabschlusses50
Gesamtfinanzrechnung51
Gesamtrechenschaftsbericht52
  
Abschnitt 11  
Eröffnungsbilanz  
  
Erstmalige Bewertung und Aufstellung der Eröffnungsbilanz53
Berichtigung nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz54
  
Abschnitt 12  
Schlussvorschriften  
  
Sprachliche Gleichstellung55
Übergangsvorschriften56
Inkrafttreten, Außerkrafttreten57


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/GemHVO Doppik 2010,ST - Gemeindehaushaltsverordnung Doppik/
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