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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AltholzV - Altholzverordnung/
Dokument
§ 9 AltholzV
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
Bundesrecht
§ 9 AltholzV – Beseitigung von Altholz
Die nach § 1 Abs. 2 Verpflichteten haben Altholz, das nicht verwertet wird, zum Zwecke der Beseitigung einer dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AltholzV - Altholzverordnung/
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