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§ 5 ZZV WS 2012/2013
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV WS 2012/2013,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 5 ZZV WS 2012/2013

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV WS 2012/2013,NW - Zulassungszahlenverordnung WS 2012/2013/
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