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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV hF WS 12/13,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013

Vom 16. August 2012 (GV. NRW. S. 308) (1)

Geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2013 (GV. NRW. S. 46)

Auf Grund § 5 und § 6 Absatz 1 und 2 Hochschulzulassungsgesetz vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) wird verordnet:

(1) Red. Anm.:

Zur Festsetzung von Zulassungszahlen und zur Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014 siehe Verordnung vom 9. August 2013 (GV. NRW. S. 506)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 12/13,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2012/2013/
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