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Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: JAPO
Gliederungs-Nr.: 315-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)

Vom 1. Juli 2003 (GVBl. S. 131)

Außer Kraft am 1. August 2023 durch § 43 Absatz 2 der Prüfungsordnung vom 6. Juli 2023 (GVBl. S. 211). Zur weiteren Anwendung s. § 42 der Prüfungsordnung vom 6. Juli 2023 (GVBl. S. 211).

Auf Grund des § 6 Abs. 3 Satz 1 und des § 9 Abs. 1 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 116, BS 315-1) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Staatliche Pflichtfachprüfung  
  
Prüfungsfächer1
Prüfungsverfahren2
Meldung3
Zulassungsvoraussetzungen4
Zulassung5
Schriftliche Prüfung6
Mündliche Prüfung7
Notenstufen und Punktzahlen8
Bewertung der Prüfungsleistungen9
Versäumnis von Prüfungsterminen10
Ordnungsverstöße11
Störungen des Prüfungsablaufs12
Prüfungszeugnis, Prüfungsakten13
  
Teil 2  
Vorbereitungsdienst  
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Beginn und Ende14
Leitung15
Ausbildung in anderen Bezirken16
Dienstaufsicht, Aufsicht17
Urlaub, Trennungsgeld18
  
Abschnitt 2  
Ausbildung  
  
Ausbildungsstationen19
Form der Ausbildung20
Ausbildung am Arbeitsplatz21
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft22
Ausbildungslehrgänge23
Ausbildung am Arbeitsplatz Zivilrechtspflege24
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Zivilrechtspflege25
Ausbildung am Arbeitsplatz Verwaltung und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit26
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltung27
Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer28
Ausbildung am Arbeitsplatz Strafrechtspflege29
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Strafrechtspflege30
Ausbildung am Arbeitsplatz Rechtsberatung31
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Rechtsberatung32
Wahlstation33
Ausbildung am Arbeitsplatz Wahlfach34
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Wahlfach35
  
Teil 3  
Zweite juristische Staatsprüfung  
  
Vorstellung, Dienstaufsicht36
Prüfungsfächer37
Anwendbare Vorschriften, Prüfungszeugnis38
Schriftliche Prüfung39
Mündliche Prüfung40
  
Teil 4  
Besondere Formbestimmung  
  
(weggefallen)41
  
Teil 5  
Gebühren  
  
Gebührenerhebung42
  
Teil 6  
Schlussbestimmung  
  
In-Kraft-Treten43
Anlage 


/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/JAPO 2003,RP - Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung/
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