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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2022,BY - Haushaltsgesetz 2022/
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Art. 1 HG 2022
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Landesrecht Bayern
Art. 1 HG 2022 – Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 188 667 600 € festgestellt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2022,BY - Haushaltsgesetz 2022/
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