Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


Art. 1 HG 2022
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: HG 2022
Gliederungs-Nr.: 630-2-24-F
Normtyp: Gesetz

Art. 1 HG 2022 – Feststellung des Haushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 188 667 600 € festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/HG 2022,BY - Haushaltsgesetz 2022/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.