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Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: SchAG NRW
Gliederungs-Nr.: 316
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
(Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW)

Vom 16. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993 S. 32)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2021 (GV. NRW. S. 1198)

Inhaltsverzeichnis §§
  
Erster Abschnitt  
Das Schiedsamt  
  
Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke1
Eignung für das Schiedsamt2
Wahl der Schiedsperson3
Bestätigung der Wahl4
Verteidigung der Schiedsperson5
Ehrenamt6
Aufsicht,Verzeichnis der Schiedspersonen7
Datenschutz7a
Ablehnung oder Niederlegung des Amtes8
Amtsenthebung9
Verschwiegenheitspflicht10
Stellvertretung11
Sachkosten, Haftung12
  
Zweiter Abschnitt  
Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten  
  
Sachliche Zuständigkeit13
Örtliche Zuständigkeit14
Amtliche Tätigkeit außerhalb des Bezirks15
Ausschluss von der Amtsausübung16
Ablehnung der Amtsausübung17
(weggefallen)18
Mitglieder der Rechtsanwaltschaft und Beistände19
Antragstellung20
Terminbestimmung, Zustellung der Ladung21
Erscheinen der Parteien, Vertretung, Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung22
Ausbleiben oder vorzeitige Entfernung23
Verhandlungsgrundsätze24
Beweiserhebung25
Protokoll26
Genehmigung des Protokolls27
Unterzeichnung des Protokolls28
Protokollbuch29
Erfolglosigkeit der Schlichtung29a
Abschrift und Ausfertigung des Protokolls30
Ausfertigungsvermerk31
Erteilung der Ausfertigung32
Vollstreckung aus dem Vergleich33
  
Dritter Abschnitt  
Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen  
  
Sachliche Zuständigkeit34
Verfahren35
Absehen von Sühneversuch36
Beschränkung der Ablehnung37
Gesetzliche Vertretung38
Persönliches Erscheinen der Parteien39
Sühnebescheinigung40
  
Vierter Abschnitt  
Kosten  
  
Gebühren und Auslagen41
Kostenschuld42
Fälligkeit, Vorauszahlung, Zurückbehaltungsrecht43
Einforderung und Beitreibung44
Höhe der Gebühren45
Auslagen46
Einwendungen gegen den Kostenansatz47
Verwendung der Ordnungsgelder und Kosten48
  
Fünfter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Verwaltungsvorschriften49
In-Kraft-Treten und Übergangsvorschriften50


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/SchAG NRW,NW - Schiedsamtsgesetz/
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