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Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: DSG NRW
Gliederungs-Nr.: 20061
Normtyp: Gesetz

Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)

Vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244, 278, 404) (1)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Zweck1
Sicherstellung des Datenschutzes2
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten3
Begriffsbestimmung4
Anwendungsbereich5
  
Teil 2  
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/679  
  
Kapitel 1  
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten  
  
Automatisierte Abrufverfahren und regelmäßige Datenübermittlung6
Erhebung personenbezogener Daten bei dritten Personen und nicht-öffentlichen Stellen7
Verantwortung für die Datenübermittlung8
Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Hinblick auf die Zweckbindung9
Löschung personenbezogener Daten10
  
Kapitel 2  
Rechte der betroffenen Personen  
  
Beschränkung der Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/67911
Beschränkung des Auskunftsrechts der betroffenen Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/67912
Beschränkung der Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/67913
Beschränkung des Widerspruchsrechts14
  
Kapitel 3  
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen  
  
Garantien zum Schutz personenbezogener Daten und anderer Grundrechte15
  
Abschnitt 1  
Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679  
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten16
Datenverarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken17
Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext18
Verarbeitung zu künstlerischen oder literarischen Zwecken19
Videoüberwachung20
  
Abschnitt 2  
Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679  
  
Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2016/67921
Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen22
Begnadigungsverfahren23
  
Kapitel 4  
Pflichten des Verantwortlichen  
  
Datenschutz-Folgenabschätzung24
  
Kapitel 5  
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  
  
Errichtung und Rechtsstellung25
Zuständigkeit26
Aufgaben27
Befugnisse28
Beschwerderecht nach Artikel 77 der Verordnung (EU) 2016/67929
Tätigkeitsbericht, Gutachtertätigkeit30
  
Kapitel 6  
Die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte  
  
Verschwiegenheitspflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Abberufung31
  
Kapitel 7  
Straf- und Bußgeldvorschriften  
  
Geldbußen32
Ordnungswidrigkeiten33
Straftaten34
  
Teil 3  
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680  
  
Kapitel 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Anwendungsbereich35
Begriffsbestimmungen36
  
Kapitel 2  
Grundsätze  
  
Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten37
Einwilligung38
Verarbeitung zu einem anderen Zweck als dem Erhebungszweck39
Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken40
Datengeheimnis41
Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen42
Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen43
Verfahren bei Übermittlungen44
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten45
Automatisierte Einzelentscheidungen46
  
Kapitel 3  
Rechte der betroffenen Personen  
  
Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen47
Benachrichtigung betroffener Personen48
Auskunftsrecht49
Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung50
Verfahren51
  
Kapitel 4  
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter  
  
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag52
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten53
Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung54
Protokollierung55
Datenschutz-Folgenabschätzung56
Konsultation der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit57
Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung58
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde59
  
Kapitel 5  
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  
  
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit60
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde61
  
Kapitel 6  
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen  
  
Allgemeine Voraussetzungen62
Datenübermittlung bei geeigneten Garantien63
Datenübermittlung ohne geeignete Garantien64
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten65
  
Kapitel 7  
Ergänzende Vorschriften  
  
Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen66
Ergänzende Anwendung der Verordnung (EU) 2016/67967
Schadensersatz68
Straf- und Bußgeldvorschriften69
  
Teil 4  
Übergangsvorschrift, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten  
  
Übergangsvorschrift70
Einschränkung von Grundrechten71
Inkrafttreten, Außerkrafttreten72
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Nordrhein-Westfälischen Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244, 278, 404)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DSG NRW,NW - Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen/
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