Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GFRG - Gemeindefinanzreformgesetz/
Dokument
§ 5d GFRG
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
Bundesrecht
§ 5d GFRG – Überweisung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
(1) Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die Länder wird nach § 17 des Finanzausgleichsgesetzes vom Bundesministerium der Finanzen vorgenommen. Die Weiterverteilung auf die Gemeinden obliegt den Ländern.
(2) Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer an die Gemeinden.
(3) Für die Berichtigung von Fehlern gilt § 4 entsprechend.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GFRG - Gemeindefinanzreformgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140702,11
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140702,11