Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Bundesrecht
Titel: Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GewStDV
Gliederungs-Nr.: 611-5-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180)

Zuletzt geändert durch Artikel 34 Absatz 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Zu § 2 des Gesetzes  
  
Stehender Gewerbebetrieb1
Betriebe der öffentlichen Hand2
(weggefallen)3
Aufgabe, Auflösung und Insolvenz4
Betriebsstätten auf Schiffen5
Binnen- und Küstenschifffahrtsbetriebe6
(weggefallen)7
Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe8
(weggefallen)9
  
Zweiter Abschnitt  
Zu § 3 des Gesetzes  
  
(weggefallen)10
(weggefallen)11
(weggefallen)12
Kleinere Versicherungsvereine12a
Einnehmer einer staatlichen Lotterie13
  
Dritter Abschnitt  
Zu § 4 des Gesetzes  
  
 14
Hebeberechtigte Gemeinde bei Gewerbebetrieben auf Schiffen und bei Binnen- und Küstenschifffahrtsbetrieben15
  
Vierter Abschnitt  
Zu den §§ 7, 8 und 9 des Gesetzes  
  
Gewerbeertrag bei Abwicklung und Insolvenz16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
  
Fünfter Abschnitt  
Zu § 8 des Gesetzes  
  
Schulden bestimmter Unternehmen19
  
Sechster Abschnitt  
Zu § 9 des Gesetzes  
  
Grundbesitz20
(weggefallen)21
  
Siebter Abschnitt  
Zu § 11 des Gesetzes  
  
Hausgewerbetreibende und ihnen gleichgestellte Personen22
(weggefallen)23
(weggefallen)24
  
Achter Abschnitt  
Zu § 14a des Gesetzes  
  
Gewerbesteuererklärung25
(weggefallen)26
(weggefallen)27
(weggefallen)28
  
Neunter Abschnitt  
Zu § 19 des Gesetzes  
  
Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen29
Verlegung von Betriebsstätten30
(weggefallen)31
(weggefallen)32
(weggefallen)33
  
Zehnter Abschnitt  
Zu § 34 des Gesetzes  
  
Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung34
  
Elfter Abschnitt  
Zu § 35a des Gesetzes  
  
Reisegewerbebetriebe35
  
Zwölfter Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Zeitlicher Anwendungsbereich36


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GewStDV - Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.