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/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/StHG 2005/06,BW - StaatshaushaltsG 2005/06/
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§ 1 StHG 2005/06
Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2005/06 (Staatshaushaltsgesetz 2005/06 - StHG 2005/06)
Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2005/06 (Staatshaushaltsgesetz 2005/06 - StHG 2005/06)
Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 StHG 2005/06
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg wird in Einnahme und Ausgabe festgestellt:
für das Haushaltsjahr 2005 auf 30.936.703.700 Euro,
für das Haushaltsjahr 2006 auf 31.812.136.700 Euro.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/StHG 2005/06,BW - StaatshaushaltsG 2005/06/
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