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Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NMedienG
Gliederungs-Nr.: 22620
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG)

Vom 23. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 136)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 320)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Regelungsgegenstand1
Begriffsbestimmungen2
Zuordnung von terrestrischen Übertragungskapazitäten3
  
Zweiter Teil  
Veranstaltung von Rundfunk  
  
Erster Abschnitt  
Zulassung von Rundfunkveranstaltern und Zuweisungen von Übertragungskapazitäten  
  
Zulassung4
Persönliche Zulassungsvoraussetzungen5
Zulassungsvoraussetzungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt6
Mitwirkungspflichten7
Ausschreibung und Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten8
Auswahlgrundsätze bei beschränkter Übertragungskapazität9
Zeitlich begrenzte Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für Veranstaltungsrundfunk10
Aufsichtsmaßnahmen11
Rücknahme und Widerruf der Zulassung12
Rücknahme und Widerruf der Zuweisung13
  
Zweiter Abschnitt  
Anforderungen an die Programme  
  
Programmgrundsätze, unzulässige Sendungen14
Angebotsvielfalt, Fensterprogramme15
Zulieferung zum Programm16
  
Dritter Abschnitt  
Pflichten der Veranstalter  
  
Programmverantwortung17
Auskunftspflicht18
Aufzeichnungspflicht19
Gegendarstellung20
Verlautbarungsrecht21
Besondere Sendezeiten22
Versorgungspflicht23
Finanzierung von Programmen, Rundfunkwerbung, Teleshopping und Gewinnspiele24
  
Vierter Abschnitt  
Bürgerrundfunk  
  
Grundlagen und Aufgaben des Bürgerrundfunks25
Zulassungsgebiete, Frequenznutzungen, Mindestsendezeiten26
Zulassungsvoraussetzungen für Bürgerrundfunk27
Mitwirkungsrechte der redaktionell Beschäftigten28
Nutzungsbedingungen im Bürgerrundfunk29
Finanzierung von Bürgerrundfunk, Berichtspflicht30
  
Dritter Teil  
Modellversuche mit neuartigen Rundfunkübertragungstechniken, neuen Programmformen oder multimedialen Angeboten  
  
Zweck der Modellversuche, Versuchsbedingungen, anwendbare Vorschriften31
  
Vierter Teil  
Medienplattformen  
  
Belegung von Medienplattformen32
  
Fünfter Teil  
Niedersächsische Landesmedienanstalt  
  
Rechtsform, Organe, Beteiligungen33
Aufgaben der Landesmedienanstalt34
Zusammensetzung der Versammlung35
Persönliche Hinderungsgründe für die Mitgliedschaft36
Rechte und Pflichten der Mitglieder37
Versammlungsvorstand38
Aufgaben der Versammlung39
Sitzungen der Versammlung40
Fachausschüsse41
Beschlüsse der Versammlung42
Direktorin oder Direktor43
Beschäftigte der Landesmedienanstalt44
Haushalts- und Rechnungswesen45
Finanzierung der Landesmedienanstalt46
Veröffentlichungen47
Rechtsaufsicht48
  
Sechster Teil  
Auskunftsrecht, Datenschutz, Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften  
  
Auskunftsrecht49
Datenverarbeitung durch vergleichbare Anbieter von Telemedien50
Aufsicht über den Datenschutz bei privaten Rundfunkveranstaltern51
Strafvorschrift, Verjährung von Straftaten52
Ordnungswidrigkeiten53
Übergangsregelungen54
Inkrafttreten55
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NMedienG,NI - Niedersächsisches Mediengesetz/
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